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  • AutorenbildTautz & Schuhmacher Patentanwälte

T&S berät GNA bei Vertrag mit Freistaat Bayern zur Entwicklung eines Corona-PCR-Schnelltests


29. Dezember 2020

Dr. Raphael Tautz von Tautz & Schuhmacher Patentanwälte berät GNA Biosolutions GmbH bei Vertrag mit Freistaat Bayern zur Entwicklung eines Corona-PCR-Schnelltests.


Patentanwalt Dr. Raphael Tautz von Tautz & Schuhmacher Patentanwälte hat das Molekulardiagnostik-Unternehmen GNA Biosolutions GmbH aus Martinsried bei München bei der Gestaltung und Verhandlung eines Vertrages mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Entwicklung eines neuartigen PCR-Schnelltestsystems zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes beraten.

Das unter dem geschlossenen Vertrag neuentwickelte, portable GNA Octea PCR-Schnelltestsystem ermöglicht den Nachweis des Erregers innerhalb von lediglich 40 Minuten von der Probenentnahme bis zum Testergebnis, ohne Einbußen bei der Genauigkeit.

GNA Biosolutions GmbH hat vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Sonderzulassung für das GNA Octea SARS-CoV-2-Testsystem erhalten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Herstellers:

​www.gna-bio.com

Berater bei Tautz & Schuhmacher Patentanwälte:

Patentanwalt Dr. Raphael Tautz

Bildquelle: GNA Biosolutions GmbH. Das Bild ist urheberrechtlich geschützt.


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