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EUIPO: Finanzielle Förderung für KMUs bis 31. März 2021

1. März 2021

Kleine und mittelständische Unternehmen können derzeit beim EUIPO eine finanzielle Förderung für die Anmeldung von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern beantragen.


Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) fördert derzeit wieder kleine und mittelständische Unternehmen durch finanzielle Vergünstigungen bei der Anmeldung von Unionmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern.


Die Förderung beträgt bis zu 1.500 EUR pro anspruchsberechtigtem Unternehmen. Derzeit kann die Förderung wieder bis zum 31. März 2021 beantragt werden. Weitere Förderzeiträume sind für dieses Kalenderjahr vorgesehen.


Weitere Informationen über das Förderprogramm und die Anforderungen an die Antragsteller sind auf der folgenden Website des EUIPOs zu finden:

https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/online-services/sme-fund#checklist


Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Bei Interesse bitten wir Sie, uns per e-mail oder telefonisch zu kontaktieren.


Ihr Team von Tautz & Schuhmacher Patentanwälte


mail@tautz-ip.com

+49 89 998 209 600

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