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  • AutorenbildTautz & Schuhmacher Patentanwälte

Umstellung auf elektronische Patenturkunden in den USA



Nach 232 Jahren, in denen Patente in gedruckter Form erteilt wurden [1], wird das US Amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO) am Dienstag, den 18. April 2023 [2], auf die ausschließliche Erstellung von elektronischen Patenturkunden umstellen. Die elektronische Patenturkunde wird sodann die offizielle Patenterteilungsurkunde darstellen und die bisherigen Patenturkunden in Papierform ersetzen. Ein erklärtes Ziel der Umstellung auf elektronische Patenturkunden ist die Verkürzung des Anmeldeverfahrens durch die Beschleunigung der ERteilung von Patenten nach Zahlung der Erteilungsgebühr. Es wird erwartet, dass die elektronischen Patenturkunden in der Regel zwei Wochen früher ausgestellt werden als die bisherigen Patenturkunden in Papierform. Durch die elektronische Erteilung sollen somit die Prozesse gestrafft und Kosten für das USPTO und die Anmelder eingespart werden.


Die Tradition, alle Patente an einem Dienstag zu erteilen, wird beibehalten, selbst wenn der betreffende Tag ein staatlicher Feiertag ist. Beglaubigte Papierkopien von Patentanmeldungen, die für eine im Ausland eingereichte Patentanmeldung erforderlich sein können, werden beim USPTO weiterhin gegen eine Gebühr erhältlich sein. Ebenso wird das USPTO bis auf Weiteres weiterhin Papierkopien von Berichtigungsbescheinigungen bereitstellen. Es ist jedoch geplant, auch die Ausstellung von Berichtigungsbescheinigungen elektronisch vorzunehmen. Außerdem wird das USPTO keine Vorabkopien von Patenten mehr ausstellen, sobald die elektronischen Patenturkunden ausgestellt sind. Dennoch können Patentinhaber und die Öffentlichkeit Kopien der erteilten Patente elektronisch über das Patentzentrum des USPTO abrufen und ausdrucken.


Ein potenzieller Fallstrick für Anmelder kann sich dadurch ergeben, dass die beschleunigte Erteilung künftig weniger Zeit für die Einreichung einer weiterführenden Patentanmeldung (d.h. einer Teilanmeldung oder Continuation-Anmelddung) zur Folge haben wird, da diese spätestens am Tag der Patenterteilung eingereicht werden müssen. In der Praxis rät Tautz & Schuhmacher weiterhin dazu, weiterführende Anmeldungen bis zum Tag der Zahlung der Erteilungsgebühr einzureichen, um auf diese Weise die Gefahr eines Fristversäumnisses für die Einreichung von weiterführenden Anmeldungen von vornherein auszuschließen.


Während einer Übergangszeit von unbestimmter Dauer wird das USPTO kostenlos Schmuckurkunden der erteilten Patente an die eingetragene Korrespondenzadresse des Patentinhabers senden. Die Schmuckkopien ähneln den herkömmlichen Papierkopien und können dem Erfinder überreicht und/oder zur Ausstellung gerahmt werden. Nach Ablauf des Übergangszeitraums werden Schmuckurkunden gegen eine Gebühr erhältlich sein.


Bei Fragen steht Ihnen des Team von Tautz & Schuhmacher IP gerne zur Verfügung.




[1] Am 31. Juli 1790 wurde Samuel Hopkins aus Vermont das erste U.S. Patent überhaupt für ein Verfahren zur Herstellung von Pottasche, einer Substanz die in Dungemitteln verwendet wird, erteilt.


[2] https://www.federalregister.gov/documents/2023/02/28/2023-03809/uspto-officially-transitions-to-issuing-electronic-patent-grants-in-2023

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