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  • Writer's pictureTautz & Schuhmacher Patentanwälte

Weg frei für Start des Einheitspatents am 1. Juni 2023


Am 17. Februar 2023 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert und damit das Inkrafttreten des EPGÜs am 1. Juni 2023 final auf den Weg gebracht. Das lang erwartete Einheitliche Patentgericht kann somit am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.


Mit dem Inkrafttreten des Einheitspatents erhalten Patentinhaber von neu erteilten Europräischen Patenten zukünftig die Möglichkeit, dieses im Rahmen einer einzelnen Validierung in den derzeit 17 am EPGÜ teilnehmenden Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Patent mit einheitlicher Wirkung zu validieren, durchzusetzen und zu verteidigen. Für solche Europäoische Patente mit einheitlicher Wirkung wird dabei ausschließlich das neue Einheitliche Patentgericht zuständig sein, um über damit verbundene Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen zu entscheiden.


Auch Klagen aus und gegen bereits zuvor und zukünftig erteilte Europäische Patente, welche nicht mit einheitlicher Wirkung validiert wurden oder werden, können regelmäßig in die Zuständigkeit des neuen Einheitlichen Patentgerichts fallen. Dies kann durch eine rechtzeitige Stellung eines sogenannten "Opt-Out" Antrags vermieden werden, mit welchem Europäische Patente, die nicht mit einheitlicher Wirkung validiert wurden, der Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts entzogen werden können.


Opt-Out Anträge können in einem dafür vorgesehenen Zeitfenster, der sogenannten "Sunrise-Period", bereits vor Inkrafttreten des EPGÜs gestellt werden, sowie jederzeit nach Inkrafttreten des EPGÜs, solange kein Verfahren gegen das jeweilige Europäische Patent vor dem Einheitlichen Patentgericht anhängig ist. Die Sunsrise Period beginnt am 1. März 2023 und endet mit Inkraftterten des EPGÜs.


Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und Risiken im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des EPGÜs und stellen bei Bedarf einen Opt-Out Antrag für Ihre Europäischen Patente.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Ihr Team von Tautz & Schuhmacher



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